Widerspruch gegen Ablehnung Wohnberechtigungsschein

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Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für viele Menschen der Schlüssel zu einer bezahlbaren Wohnung mit öffentlicher Förderung. Wird der Antrag auf einen WBS abgelehnt, kann das existenzielle Sorgen auslösen – vor allem bei geringem Einkommen, Familien oder Personen mit besonderem Wohnbedarf. Doch eine Ablehnung ist nicht immer endgültig: Oft lassen sich durch einen gut begründeten Widerspruch Fehler korrigieren oder fehlende Unterlagen nachreichen.

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Wohnberechtigungsscheins kann dazu führen, dass Ihre Unterlagen erneut geprüft und neu bewertet werden. Insbesondere wenn sich Ihre Einkommenssituation geändert hat oder besondere Belastungen übersehen wurden, bestehen gute Chancen auf Erfolg. Auch Haushaltsänderungen wie die Geburt eines Kindes, Trennung oder Pflege eines Angehörigen können entscheidend sein.

Mit unserer rechtssicheren Vorlage können Sie Ihren Widerspruch korrekt und nachvollziehbar formulieren – und so Ihre Chancen auf einen WBS verbessern.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


An


[Name der zuständigen Wohnungsbehörde]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


Ort, [Datum]


Widerspruch gegen die Ablehnung des Wohnberechtigungsscheins (WBS)


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids], mit dem mein Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) abgelehnt wurde, lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.


Begründung:


Nach meiner Einschätzung wurden bei der Entscheidung nicht alle relevanten Umstände bzw. Unterlagen vollständig berücksichtigt. Insbesondere weise ich darauf hin, dass [z. B. mein tatsächliches Einkommen niedriger ist als angenommen / sich meine Haushaltsgröße geändert hat / besondere Belastungen nicht anerkannt wurden].


Ich bitte um erneute Prüfung meines Antrags unter Berücksichtigung der beigefügten bzw. nachgereichten Nachweise, insbesondere:


  • [z. B. aktuelle Einkommensnachweise, Sorgerechtsbescheid, Unterhaltsverpflichtung, Nachweise über Behinderung oder Pflegebedürftigkeit]

  • [weitere relevante Dokumente]



Ich bitte darum, mir einen Wohnberechtigungsschein auszustellen und danke Ihnen im Voraus für die nochmalige Prüfung meines Anliegens.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift bei Postversand]
[Vorname Nachname]
[Aktenzeichen, falls vorhanden]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]

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Widerspruch gegen Ablehnung Wohnberechtigungsschein

Wann es sich lohnt, Widerspruch zu erheben

Ein Widerspruch ist dann sinnvoll, wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung Ihres WBS-Antrags auf unvollständigen, fehlerhaften oder veralteten Informationen beruht. Das betrifft insbesondere folgende Fälle:

  • Ihr Einkommen wurde zu hoch angesetzt oder falsch berechnet.
  • besondere Belastungen (z. B. Unterhalt, Pflegekosten, Mehrbedarf bei Krankheit) wurden nicht anerkannt.
  • die Haushaltsgröße wurde nicht korrekt berücksichtigt (z. B. Kinder, Partner, Angehörige).
  • wichtige Unterlagen wurden nachträglich eingereicht oder bisher übersehen.

Auch wenn sich Ihre Lebensverhältnisse seit Antragstellung verändert haben, kann ein Widerspruch neue Chancen eröffnen.

Fristen und Voraussetzungen

Der Widerspruch gegen die Ablehnung eines Wohnberechtigungsscheins muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist.

Der Widerspruch muss schriftlich formuliert sein – per Post oder, falls die Behörde dies akzeptiert, per E-Mail. Er sollte Ihre persönlichen Daten, das Aktenzeichen (sofern bekannt), das Datum des Bescheids sowie eine ausführliche Begründung enthalten. Legen Sie außerdem alle relevanten Unterlagen bei oder kündigen Sie deren Nachreichung an.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Formulieren Sie Ihren Widerspruch strukturiert und sachlich. Beginnen Sie mit dem Betreff „Widerspruch gegen die Ablehnung meines WBS-Antrags vom [Datum]“ und nennen Sie Ihre Daten sowie das Aktenzeichen.

Schildern Sie konkret, welche Angaben Ihrer Meinung nach falsch bewertet oder nicht berücksichtigt wurden. Geben Sie an, welche Unterlagen Sie neu einreichen oder bereits beigefügt haben. Falls sich Ihre Lebenssituation geändert hat, erläutern Sie dies nachvollziehbar und weisen Sie auf die neuen Rahmenbedingungen hin.

Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie „Das ist ungerecht“ – konzentrieren Sie sich auf prüfbare, sachliche Argumente. Beziehen Sie sich direkt auf Punkte im Bescheid.

Typische Stolperfallen

Diese häufigen Fehler sollten Sie beim Widerspruch gegen die Ablehnung eines WBS vermeiden:

  • Fristversäumnis: Ein verspäteter Widerspruch wird in der Regel nicht mehr berücksichtigt.
  • Fehlende Nachweise: Ohne aktuelle Einkommens- oder Haushaltsnachweise kann Ihr Fall nicht korrekt geprüft werden.
  • Unklare Darstellung: Wenn nicht ersichtlich ist, was genau sich geändert hat oder warum der Bescheid falsch ist, sinken die Erfolgschancen.
  • Keine Bezugnahme auf den Bescheid: Verweisen Sie auf konkrete Stellen oder Zahlen, die aus Ihrer Sicht unzutreffend sind.
  • Emotional gefärbte Sprache: Bleiben Sie sachlich – nachvollziehbare Fakten überzeugen mehr als persönliche Bewertungen.

Nutzen Sie eine strukturierte Vorlage, um alle relevanten Punkte geordnet und vollständig darzustellen.

Der nächste Schritt

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag erneut. Je nach Umfang und Sachlage kann dies 2 bis 8 Wochen dauern. Häufig wird die Behörde bei Bedarf fehlende Unterlagen anfordern oder Sie zu einer ergänzenden Stellungnahme auffordern.

Fällt die Entscheidung zu Ihren Gunsten aus, erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein rückwirkend. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Die Klage ist grundsätzlich kostenfrei, wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Eine Beratung durch eine Wohnberatungsstelle oder einen Mieterverein kann sehr hilfreich sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für einen WBS erfüllen?

Grundsätzlich hängt der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vom Gesamteinkommen Ihres Haushalts, der Haushaltsgröße und bestimmten Freibeträgen ab. Berücksichtigt werden z. B. Werbungskosten, Unterhaltspflichten, Pflegekosten oder Mehrbedarfe bei chronischer Erkrankung. Auch wer Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder Grundsicherung erhält, kann grundsätzlich WBS-berechtigt sein. Die genauen Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland und Stadt. Ein Antrag lohnt sich auch bei unsicherer Ausgangslage – bei Ablehnung besteht Widerspruchsrecht.

Was kann ich tun, wenn mein Einkommen knapp über der Grenze liegt?

Wenn Ihr Einkommen nur geringfügig über der zulässigen Grenze liegt, können bestimmte Abzüge geltend gemacht werden – z. B. Werbungskosten, Fahrtkosten zur Arbeit, Unterhalt, Nachweise über hohe Gesundheitskosten oder notwendige Mehrbedarfe. Auch eine veränderte Haushaltsgröße (Geburt eines Kindes, Trennung) kann den Anspruch nachträglich begründen. Reichen Sie diese Nachweise mit dem Widerspruch ein und bitten Sie um eine Härtefallprüfung. Behörden dürfen unter bestimmten Umständen Kulanz zeigen.

Kann ich nach einem abgelehnten WBS sofort einen neuen Antrag stellen?

Grundsätzlich ja – vor allem dann, wenn sich Ihre Einkommens- oder Wohnsituation seit der Ablehnung geändert hat. Haben Sie z. B. eine Beschäftigung verloren, einen Familienzuwachs bekommen oder neue Nachweise über besondere Belastungen erhalten, können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen. Wichtig ist, dass Sie in Ihrem neuen Antrag alle Änderungen klar darlegen und möglichst vollständig belegen. Eine Beratung bei einer Wohnberatungsstelle kann hilfreich sein, um Ihre Erfolgsaussichten zu verbessern.


Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.