Widerspruch gegen Auflage Sicherheitsleistung Ausländerbehörde
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Widerspruch gegen Auflage Sicherheitsleistung Ausländerbehörde – Textvorlage ansehen
Wenn Ihnen die Ausländerbehörde die Erbringung einer Sicherheitsleistung auferlegt, ist das oft mit großen Sorgen verbunden. Diese Sicherheitsleistung – auch Kaution genannt – soll die öffentliche Hand im Falle von Ausreisekosten absichern. Doch nicht jede Auflage ist rechtmäßig oder verhältnismäßig. Gerade wenn Sie bereits über gesicherten Aufenthalt, Einkommen oder familiäre Bindungen in Deutschland verfügen, kann ein Widerspruch Erfolg haben.
Ein Widerspruch gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Situation darzustellen und die Entscheidung der Behörde überprüfen zu lassen. Mit unserer professionell formulierten Vorlage können Sie Ihren Standpunkt klar und rechtssicher kommunizieren – sachlich, gut begründet und formal korrekt.
Warten Sie nicht zu lange: Nur wer fristgerecht Widerspruch einlegt, hat die Chance, gegen diese finanzielle Auflage vorzugehen.
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Typische Situationen für einen Widerspruch
Ein Widerspruch gegen eine Sicherheitsleistung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Auflage nicht verhältnismäßig erscheint oder Ihre persönliche Situation nicht korrekt berücksichtigt wurde. Das betrifft z. B. Fälle, in denen Sie:
- über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht oder gesicherten Lebensunterhalt verfügen,
- familiär fest in Deutschland gebunden sind,
- bereits lange Zeit rechtmäßig in Deutschland leben,
- keine konkrete Ausreise droht oder Sie in ein laufendes Verfahren eingebunden sind.
Auch wenn die Höhe der Sicherheitsleistung unangemessen hoch angesetzt wurde oder Ihre wirtschaftliche Lage nicht berücksichtigt wurde, sollten Sie Widerspruch einlegen.
Zeitliche Rahmenbedingungen
Sie haben einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch gegen die Auflage der Sicherheitsleistung einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bescheids durch die Ausländerbehörde.
Der Widerspruch sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihre vollständigen Kontaktdaten
- Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen der Behörde
- Datum der Auflage
- Begründung, warum die Sicherheitsleistung in Ihrem Fall nicht gerechtfertigt ist
- Gegebenenfalls Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse, familiären Bindungen, laufende Verfahren o. Ä.
Der Widerspruch kann postalisch oder – sofern zugelassen – auch digital eingereicht werden.
Widerspruch erstellen leicht gemacht
Beim Verfassen des Widerspruchs sollten Sie strukturiert und sachlich argumentieren. Beginnen Sie mit der Angabe Ihrer Daten und dem Aktenzeichen. Beschreiben Sie dann nachvollziehbar, warum die Auflage zur Sicherheitsleistung in Ihrem Fall nicht angemessen ist.
Wichtig ist, dass Sie konkrete Umstände benennen: Haben Sie ein festes Einkommen? Leben Sie mit Ihrer Familie in Deutschland? Droht derzeit keine Ausreise? Gibt es Härtegründe, die eine finanzielle Belastung unzumutbar machen?
Fügen Sie geeignete Nachweise bei, wie Einkommensbescheinigungen, Mietverträge, Nachweise über Kinder oder Ehepartner mit Aufenthaltsstatus. Zeigen Sie außerdem Ihre Kooperationsbereitschaft mit der Ausländerbehörde, um Vertrauen zu schaffen.
Wie Sie häufige Fehler vermeiden
Vermeiden Sie beim Widerspruch folgende Fehler:
- Fristversäumnis: Ein verspäteter Widerspruch ist unzulässig – notieren Sie sich das Zustelldatum.
- Unvollständige Angaben: Fehlen Aktenzeichen, Datum oder Ihre Kontaktdaten, kann der Widerspruch nicht zugeordnet werden.
- Keine Begründung: Ohne nachvollziehbare Argumente oder Nachweise wird die Auflage meist bestätigt.
- Emotional gefärbte Sprache: Bleiben Sie sachlich und vermeiden Sie Vorwürfe – zeigen Sie Kooperationsbereitschaft.
- Keine Nachweise: Aussagen wie „Ich kann das nicht zahlen“ reichen nicht – belegen Sie Ihre finanzielle Lage.
Unsere Vorlage hilft Ihnen, diese Fehler zu vermeiden und Ihre Argumente strukturiert darzulegen.
Nach dem Einreichen: und dann?
Nach Einreichung Ihres Widerspruchs prüft die Ausländerbehörde den Fall erneut. Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Komplexität des Falls zwischen 2 und 8 Wochen betragen. Die Behörde kann die Auflage zurücknehmen, die Höhe der Sicherheitsleistung anpassen oder sie aufrechterhalten.
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Hierzu ist keine anwaltliche Vertretung nötig, aber in komplizierten Fällen hilfreich. Bis zur endgültigen Entscheidung kann die Zahlungspflicht bestehen bleiben – prüfen Sie daher auch mögliche Ratenzahlungen oder Aussetzung.
Dokumentieren Sie Ihre Kommunikation und bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Nachweise auf.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Was genau ist eine Sicherheitsleistung nach § 66 AufenthG?
Eine Sicherheitsleistung ist eine Geldsumme, die die Ausländerbehörde verlangen kann, um mögliche Kosten für eine Abschiebung abzusichern. Sie wird häufig dann angeordnet, wenn der Aufenthaltsstatus ungesichert erscheint oder eine Ausreise bevorsteht. Die Höhe variiert, orientiert sich aber in der Regel an den zu erwartenden Kosten. Die Zahlung kann als Auflage im Rahmen eines Aufenthaltstitels oder Duldung erfolgen. Sie ist rechtlich zulässig, muss aber verhältnismäßig und begründet sein.
Kann ich die Sicherheitsleistung in Raten zahlen oder reduzieren lassen?
Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Summe in einer Einmalzahlung zu leisten, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Reduzierung der Summe oder eine Ratenzahlung beantragen. Dazu sollten Sie Ihre Einkommensverhältnisse offenlegen und ggf. Nachweise wie Kontoauszüge oder Lohnbescheinigungen beifügen. Die Behörde prüft dann, ob eine Erleichterung gewährt werden kann. Ein persönliches Gespräch kann ebenfalls hilfreich sein.
Muss ich trotz Widerspruch die Sicherheitsleistung sofort zahlen?
Grundsätzlich hat ein Widerspruch gegen eine Auflage keine aufschiebende Wirkung – das bedeutet, dass Sie die Sicherheitsleistung zunächst zahlen müssen, auch wenn Sie widersprechen. Sie können jedoch bei der Ausländerbehörde beantragen, dass die Vollziehung ausgesetzt wird, bis über den Widerspruch entschieden ist. Das nennt sich „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“. Auch das Verwaltungsgericht kann im Rahmen eines Eilverfahrens darüber entscheiden. Warten Sie daher nicht zu lange, wenn Sie die Zahlung nicht leisten können.
Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.