Widerspruch gegen Bescheid Wasseranschlussgebühr
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Der Bescheid über eine Wasseranschlussgebühr trifft viele Eigentümer unerwartet – insbesondere dann, wenn der Anschluss bereits lange besteht oder wenn überhöhte Beträge gefordert werden. Oft herrscht Unsicherheit darüber, ob die Berechnung korrekt ist oder ob die Satzung überhaupt eine solche Gebühr vorsieht. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Höhe der Anschlussgebühr hat, sollte aktiv werden.
Ein fristgerechter Widerspruch gibt Ihnen die Möglichkeit, die Forderung prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Besonders bei Unklarheiten zur Grundstücksgröße, zur Nutzung oder zur tatsächlichen Erschließung lohnt sich der Widerspruch. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihren Standpunkt sachlich, strukturiert und rechtssicher darzulegen.
Nur mit einem Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist sichern Sie sich die Möglichkeit zur Korrektur oder Reduzierung der Gebühr.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
- [z. B. Grundstück ist bereits erschlossen / Anschluss bestand bereits / kein tatsächlicher Anschluss erfolgt]
- [z. B. falsche Berechnungsgrundlage: Grundstücksgröße, Geschossflächenzahl, Nutzung]
- [z. B. Abweichung von den gültigen Satzungsbestimmungen]
- [z. B. Doppelbelastung durch frühere Beitragszahlung]
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]
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In welchen Fällen kann ein Widerspruch helfen
Ein Widerspruch gegen die Wasseranschlussgebühr ist sinnvoll, wenn:
- der Anschluss bereits bestand und dennoch erneut berechnet wurde,
- die Gebühr auf fehlerhaften Flächenangaben oder Nutzungsarten basiert,
- die Satzung nicht korrekt angewendet wurde oder unklar ist,
- keine tatsächliche Erschließung oder Nutzung erfolgt ist,
- eine frühere Zahlung bereits geleistet wurde (z. B. im Rahmen eines Baukostenzuschusses).
Auch bei Unklarheiten zur Gebührenkalkulation oder bei nicht nachvollziehbaren Beträgen kann ein Widerspruch Aufklärung bringen.
Wann Sie handeln müssen
Der Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid muss innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich eingereicht werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie den Bescheid erhalten haben.
Der Widerspruch muss folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name und Adresse
- Aktenzeichen oder Geschäftszeichen des Bescheids
- Datum des Gebührenbescheids
- eine klare und sachliche Begründung des Widerspruchs
- ggf. ergänzende Unterlagen (z. B. Lagepläne, frühere Bescheide, Bauunterlagen)
Der Widerspruch kann per Post oder – falls zugelassen – per E-Mail eingereicht werden. Beantragen Sie ggf. auch die Aussetzung der Vollziehung, damit Sie nicht vor Abschluss der Prüfung zahlen müssen.
Anleitung zum Verfassen eines Widerspruchs
Formulieren Sie den Widerspruch sachlich und präzise. Beziehen Sie sich auf den konkreten Gebührenbescheid und führen Sie klar aus, warum Sie die Berechnung oder die Forderung für fehlerhaft oder unrechtmäßig halten.
Stützen Sie Ihre Argumente auf Fakten: Nennen Sie falsche Flächenangaben, verweisen Sie auf frühere Zahlungen, fehlende technische Umsetzung des Anschlusses oder andere Besonderheiten des Grundstücks. Fügen Sie Nachweise wie Bauunterlagen, frühere Gebührenbescheide oder Satzungsauszüge bei.
Zeigen Sie sich offen für Klärung und vermeiden Sie emotionale Aussagen. Bitten Sie um schriftliche Stellungnahme und beantragen Sie – falls gewünscht – Aussetzung der Zahlungspflicht bis zur Entscheidung.
Wie Sie häufige Fehler vermeiden
Diese Fehler sollten Sie beim Widerspruch vermeiden:
- Fristversäumnis: Nach Ablauf der Monatsfrist ist kein Widerspruch mehr möglich.
- Unklare oder pauschale Begründung: Allgemeine Aussagen wie „zu teuer“ reichen nicht – erklären Sie den Sachverhalt konkret.
- Fehlende Nachweise: Belege (z. B. Lageplan, Satzung, vorheriger Bescheid) sind oft entscheidend.
- Keine konkrete Forderung: Geben Sie an, was genau Sie beanstanden und was Sie erreichen wollen.
- Unvollständige Angaben: Fehlen Aktenzeichen oder Adressdaten, kann der Widerspruch nicht zugeordnet werden.
Was nach dem Widerspruch passiert
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Behörde den Fall erneut. Die Bearbeitungsdauer liegt meist bei 4 bis 8 Wochen. Sie erhalten anschließend einen Widerspruchsbescheid mit einer neuen Entscheidung oder weiteren Begründung.
Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, wird der Gebührenbescheid aufgehoben oder angepasst. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie – je nach Bundesland – binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Wenn Sie gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung beantragt haben, müssen Sie zunächst nicht zahlen, bis eine Entscheidung über den Widerspruch gefallen ist. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf und dokumentieren Sie die Kommunikation mit der Behörde.
Häufig gestellte Fragen
Was ist, wenn ich den Anschluss gar nicht nutzen möchte?
Die Anschlussgebühr ist meist eine sogenannte „herstellungsbezogene“ Gebühr, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Auch wenn Sie den Anschluss nicht nutzen möchten, kann die Gemeinde die Gebühr erheben, wenn ein technischer Anschluss möglich ist oder ein Anschlussrecht besteht. Trotzdem können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Satzung falsch angewendet wurde oder der Anschluss technisch nicht realisiert wurde.
Kann ich gegen die Höhe der Gebühr allein Widerspruch einlegen?
Ja. Sie können Widerspruch einlegen, auch wenn Sie den Anschluss grundsätzlich akzeptieren, aber die Höhe der Gebühr anzweifeln. In diesem Fall sollten Sie genau darlegen, warum die Berechnungsgrundlage aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist – etwa falsche Grundstücksgröße, zu hoher Satz, Doppelveranlagung oder Missachtung der Satzung. Fügen Sie möglichst Belege oder Vergleichsfälle bei.
Muss ich die Gebühr trotz Widerspruch erst einmal zahlen?
In der Regel ja, es sei denn, Sie beantragen gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung. Diesen Antrag können Sie formlos mit dem Widerspruch verbinden. Die Behörde entscheidet dann, ob Sie die Zahlung bis zur endgültigen Klärung aufschieben dürfen. Wichtig: Wenn Sie keine Aussetzung beantragen, kann die Behörde die Forderung auch während des laufenden Verfahrens vollstrecken. Reagieren Sie daher schnell und vollständig.
Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.