Widerspruch gegen Ablehnung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Wenn Ihre Krankenkasse eine ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht anerkennt, kann das schwerwiegende Folgen haben – etwa den Verlust des Anspruchs auf Krankengeld oder arbeitsrechtliche Konsequenzen. Für Betroffene ist dies oft unverständlich und belastend, besonders wenn sie überzeugt sind, alles korrekt gemacht zu haben.
Sie haben in diesem Fall das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Die Gründe für eine Ablehnung können vielfältig sein: formale Fehler, technische Probleme bei der Übermittlung oder Zweifel an der medizinischen Einschätzung. Mit einem gut begründeten Widerspruch können Sie erreichen, dass Ihre Krankschreibung doch noch anerkannt wird.
Unsere Vorlage unterstützt Sie dabei, Ihren Widerspruch rechtssicher zu formulieren und sachlich zu begründen. So wahren Sie Ihre Ansprüche und zeigen, dass Sie die Situation ernst nehmen und aktiv klären möchten.
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Typische Situationen für einen Widerspruch
Ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
- die Bescheinigung fristgerecht eingereicht wurde, aber angeblich nicht vorliegt,
- die Krankenkasse formale Fehler (z. B. fehlende Angaben, falsches Datum) beanstandet, die medizinisch nicht relevant sind,
- der Arzt die AU elektronisch übermittelt hat, aber es technische Übermittlungsprobleme gab,
- die Krankenkasse Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit äußert, obwohl Sie tatsächlich krank waren.
In solchen Fällen sollten Sie die Hintergründe erklären, Nachweise beilegen und eine Überprüfung beantragen.
Formale Kriterien
Sie müssen Ihren Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheids einreichen. Maßgeblich ist das Datum, an dem der Bescheid in Ihrem Briefkasten lag – nicht das Ausstellungsdatum.
Der Widerspruch kann schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Geben Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten, das Aktenzeichen und das Datum des Bescheids an. Fügen Sie eine sachliche Begründung sowie relevante Nachweise bei, etwa die AU-Kopie, Arztbestätigungen oder Versandnachweise. Bei elektronischer Übermittlung durch die Praxis kann auch ein Ausdruck der Versandbestätigung hilfreich sein.
Einen Widerspruch richtig formulieren
Beginnen Sie Ihren Widerspruch mit einer klaren Bezugnahme auf den konkreten Bescheid – einschließlich Datum und Aktenzeichen. Erläutern Sie dann nachvollziehbar, warum die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrer Meinung nach gültig ist.
Wichtig: Fügen Sie die ärztliche Bescheinigung in Kopie bei oder weisen Sie auf die elektronische Übermittlung hin. Wenn technische Probleme bei der Übertragung vermutet werden, lassen Sie sich eine Bestätigung der Arztpraxis über die eAU-Absendung geben.
Vermeiden Sie emotionale Aussagen – bleiben Sie sachlich. Betonen Sie Ihre Mitwirkung und zeigen Sie, dass Sie alle Pflichten erfüllt haben. Die Entscheidung sollte auf medizinischer und formaler Grundlage überprüft werden – darauf zielt der Widerspruch ab.
Was Sie vermeiden sollten
Die häufigsten Fehler bei Widersprüchen gegen die Ablehnung einer AU sind:
- Versäumte Frist: Widersprüche nach Ablauf der Monatsfrist werden meist nicht mehr berücksichtigt.
- Keine konkrete Begründung: Allgemeine Aussagen reichen nicht aus. Erläutern Sie klar, was schiefgelaufen ist.
- Fehlende Nachweise: Reichen Sie die AU-Bescheinigung, Arztbestätigungen oder Versandbelege mit ein.
- Unklare Formulierungen: Nennen Sie konkret das Problem (z. B. technischer Fehler bei eAU), statt vage Kritik zu äußern.
- Unvollständige Angaben: Fehlen Aktenzeichen oder genaue Daten, kann der Widerspruch nicht zugeordnet werden.
Unsere Vorlage hilft Ihnen, diese Fehler zu vermeiden und einen wirksamen Widerspruch zu verfassen.
Was nach dem Widerspruch passiert
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Krankenkasse den Fall erneut. Das kann je nach Auslastung 2 bis 6 Wochen dauern. In dieser Zeit kann es sinnvoll sein, telefonisch nachzufragen, ob der Widerspruch eingegangen ist und ob weitere Unterlagen benötigt werden.
Im besten Fall wird die Krankschreibung anerkannt, ggf. auch rückwirkend. Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen formellen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen.
Notieren Sie sich alle Fristen, bewahren Sie Kopien und Nachweise gut auf, und dokumentieren Sie auch telefonische Kontakte. So sind Sie für weitere Schritte gut vorbereitet.
Das sollten Sie wissen
Was tun, wenn der Arzt die AU elektronisch gesendet hat, die Kasse aber nichts erhalten hat?
In diesem Fall sollten Sie sich von der Arztpraxis eine schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche elektronische Übermittlung (eAU) geben lassen. Häufig liegt das Problem bei der technischen Schnittstelle zwischen Praxis und Krankenkasse. Fügen Sie diese Bestätigung dem Widerspruch bei und weisen darauf hin, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht vollständig nachgekommen sind. Zusätzlich kann es hilfreich sein, die Praxis zu bitten, die eAU erneut zu versenden oder Ihnen eine ausgedruckte Bescheinigung zur persönlichen Vorlage zu geben. Die Krankenkasse ist verpflichtet, diese Sachlage zu prüfen.
Kann ich während des Widerspruchsverfahrens Krankengeld bekommen?
Solange die AU nicht anerkannt ist, ruht der Anspruch auf Krankengeld. Sobald Ihr Widerspruch erfolgreich ist und die AU rückwirkend anerkannt wird, erhalten Sie auch rückwirkend Krankengeld – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. In der Zwischenzeit können Sie bei akuter finanzieller Notlage prüfen, ob andere Leistungen (z. B. Bürgergeld) beantragt werden können. Wichtig ist, dass Sie sich weiterhin lückenlos krankschreiben lassen und Ihre Arzttermine wahrnehmen, um keine neuen Lücken im Krankheitsverlauf entstehen zu lassen.
Ich habe die AU zu spät eingereicht – lohnt sich ein Widerspruch trotzdem?
Ja, ein Widerspruch kann sich auch dann lohnen, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet eingereicht wurde – etwa durch Krankenhausaufenthalt, technische Probleme oder andere wichtige Gründe. In solchen Fällen können Sie zusätzlich zum Widerspruch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Dies bedeutet, dass die verspätete Einreichung entschuldigt wird, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie unverschuldet gehandelt haben. Fügen Sie Nachweise bei (z. B. Krankenhausbericht, Nachweis technischer Störung) und beantragen Sie beides gemeinsam.
Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.