Widerspruch gegen Ablehnung Integrationshilfe Schule

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Wenn Kinder aufgrund einer Behinderung oder einer seelischen Beeinträchtigung nicht ohne Unterstützung am Schulunterricht teilnehmen können, besteht Anspruch auf Integrationshilfe – auch Schulbegleitung genannt. Sie dient dazu, die Teilhabe am Bildungsangebot zu sichern. Eine Ablehnung durch das zuständige Amt ist für betroffene Familien oft unverständlich und belastend.

In vielen Fällen werden Anträge abgelehnt, weil die Bedarfe nicht umfassend dargestellt wurden oder die Fachgutachten als nicht ausreichend eingeschätzt wurden. Doch Sie können innerhalb der Frist Widerspruch einlegen – um die Ablehnung prüfen und ggf. korrigieren zu lassen.

Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihren Widerspruch formal korrekt und begründet einzureichen. So können Sie sich aktiv für die bestmögliche Unterstützung Ihres Kindes im Schulalltag einsetzen.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

An

[Name des zuständigen Trägers, z. B. Sozialamt / Jugendamt / Schulamt]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

Ort, [Datum]

Widerspruch gegen die Ablehnung der Integrationshilfe in der Schule gemäß § 35a SGB VIII / § 112 SGB IX

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids], mit dem der Antrag auf Gewährung einer Integrationshilfe für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], abgelehnt wurde, lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.

Begründung:

Nach meiner Auffassung erfüllt mein Kind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Integrationshilfe in der Schule. Es liegt eine (drohende) seelische, körperliche oder geistige Behinderung vor, welche die Teilhabe am Unterricht ohne gezielte Unterstützung erheblich einschränkt.

Die Ablehnung wurde mit [z. B. „kein erhöhter Förderbedarf“, „keine Teilhabeeinschränkung erkennbar“] begründet. Diese Beurteilung berücksichtigt aus meiner Sicht weder die tatsächliche schulische Situation noch die bereits vorliegenden ärztlichen oder fachpädagogischen Stellungnahmen, die ich dem Antrag beigefügt hatte bzw. nun ergänzend beifüge.

Ich bitte daher um eine erneute und umfassende Prüfung des Antrags unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen, um die schulische Teilhabe meines Kindes sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei Postversand]
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]

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Widerspruch gegen Ablehnung Integrationshilfe Schule

Beispiele für sinnvolle Widersprüche

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Integrationshilfe ist sinnvoll, wenn:

  • Ihr Kind nachweislich aufgrund einer Behinderung oder seelischen Beeinträchtigung nicht selbstständig am Unterricht teilnehmen kann,
  • fachärztliche, therapeutische oder pädagogische Stellungnahmen den Unterstützungsbedarf bestätigen,
  • die Ablehnung auf veralteten oder unvollständigen Informationen basiert,
  • das Amt den tatsächlichen Unterstützungsbedarf in der Schulsituation nicht korrekt erfasst hat,
  • Sie bereit sind, weitere Nachweise oder eine detaillierte Bedarfsschilderung nachzureichen.

Wichtige Infos zu Fristen

Der Widerspruch gegen die Ablehnung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich eingereicht werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie den Bescheid erhalten haben – nicht das Ausstellungsdatum.

Der Widerspruch kann per Post, Fax oder digital (z. B. über das Serviceportal der Stadt oder per E-Mail) erfolgen. Er muss Ihre vollständigen Kontaktdaten, das Datum des Bescheids, das Aktenzeichen sowie eine konkrete Begründung enthalten. Fügen Sie möglichst aktuelle ärztliche, therapeutische oder schulische Stellungnahmen bei oder kündigen Sie deren Nachreichung an.

Anleitung zum Verfassen eines Widerspruchs

Formulieren Sie den Widerspruch klar und sachlich. Beziehen Sie sich auf den Bescheid und erläutern Sie, warum Sie die Einschätzung für unzutreffend halten. Beschreiben Sie konkret, wie sich die Einschränkungen Ihres Kindes im Schulalltag äußern – z. B. bei der Orientierung, sozialen Interaktion, Selbstorganisation oder im Verhalten.

Stützen Sie sich auf fachliche Stellungnahmen, Diagnosen oder Schulberichte. Führen Sie aus, welche konkreten Aufgaben die Integrationshilfe übernehmen soll und warum ohne diese keine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Bieten Sie an, weitere Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Vermeiden Sie pauschale Aussagen – je konkreter und nachvollziehbarer Sie argumentieren, desto besser sind die Erfolgschancen.

Typische Stolperfallen

Typische Fehler, die Sie beim Widerspruch vermeiden sollten:

  • Fristversäumnis: Reichen Sie den Widerspruch unbedingt innerhalb eines Monats ein.
  • Allgemeine Formulierungen: Schildern Sie konkret, wie die Einschränkung den Schulalltag Ihres Kindes beeinflusst.
  • Fehlende Nachweise: Reichen Sie ärztliche Gutachten, Stellungnahmen der Schule oder Berichte von Therapeuten ein.
  • Unsachlicher Ton: Bleiben Sie ruhig und konstruktiv – sachliche Argumente überzeugen mehr.
  • Keine Bezugnahme auf Ablehnungsgründe: Gehen Sie gezielt auf die Aussagen des Bescheids ein und entkräften Sie diese mit Fakten.

Was nach dem Widerspruch passiert

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft das zuständige Amt den Antrag erneut. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 4 bis 8 Wochen eine Rückmeldung. Möglicherweise wird ein weiteres Hilfeplangespräch oder eine erneute fachliche Einschätzung angefordert.

Wird dem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie einen neuen Bewilligungsbescheid. Wird er abgelehnt, können Sie Klage beim Sozial- oder Verwaltungsgericht einreichen – je nachdem, ob es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe handelt.

Zur Unterstützung können Sie sich an eine Beratungsstelle für Inklusion, einen Sozialverband oder einen spezialisierten Anwalt wenden. Wichtig ist: Bleiben Sie hartnäckig und gut dokumentiert – das kann entscheidend sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen sollte ich dem Widerspruch beifügen?

Idealerweise fügen Sie aktuelle ärztliche oder psychologische Gutachten, Schulberichte, Stellungnahmen von Lehrerinnen oder Schulsozialarbeiterinnen sowie Berichte von Therapeutinnen bei. Diese Unterlagen sollten möglichst genau beschreiben, welche Schwierigkeiten Ihr Kind im Schulalltag hat und warum eine Integrationshilfe notwendig ist. Auch Dokumentationen aus vergangenen Hilfeplangesprächen oder Entwicklungsberichte können hilfreich sein. Je klarer der Unterstützungsbedarf dokumentiert ist, desto größer sind die Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs.

Was kann ich tun, wenn ich keine neuen Unterlagen habe?

Falls keine neuen Unterlagen vorliegen, können Sie in Ihrem Widerspruch auf die bereits eingereichten Unterlagen verweisen und diese inhaltlich konkretisieren. Schildern Sie ausführlich, welche alltäglichen Probleme im Schulbetrieb bestehen und wie sich diese ohne Unterstützung auf Ihr Kind auswirken. Bitten Sie ggf. um eine erneute pädagogische Einschätzung durch die Schule oder beantragen Sie eine erneute Diagnostik. Ein gut begründeter Erfahrungsbericht aus dem Alltag kann ebenso wertvoll sein wie ein Fachgutachten.

Kann ich die Integrationshilfe auch rückwirkend erhalten?

Grundsätzlich ist eine rückwirkende Bewilligung möglich, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und der Unterstützungsbedarf bereits bestand. Voraussetzung ist meist, dass Sie sich frühzeitig um die Hilfe bemüht haben und der Bedarf durch Unterlagen oder schulische Berichte auch für den zurückliegenden Zeitraum belegbar ist. Weisen Sie im Widerspruch klar darauf hin, dass die Begleitung schon notwendig war und dass sich die schulische Situation ohne sie negativ entwickelt hat. Klären Sie dies ggf. mit einer Beratungsstelle oder einem Sozialverband.


Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.