Widerspruch gegen Ablehnung Kindkranktage
Laden Sie hier die Widerspruch-Vorlage kostenlos herunter.
Nützliche Hinweise zu dieser Vorlage
Häufige Fragen zu dieser Vorlage
Widerspruch gegen Ablehnung Kindkranktage – Textvorlage ansehen
Wenn ein Kind krank wird, müssen Eltern schnell reagieren – auch beruflich. Das gesetzliche Kinderkrankengeld gibt Eltern die Möglichkeit, sich bezahlte Tage freistellen zu lassen, um ihr Kind zu pflegen. Dabei übernimmt die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen den Verdienstausfall. Trotzdem kommt es immer wieder zu Ablehnungen – meist wegen fehlender Unterlagen, formaler Fehler oder Missverständnissen bei der Anspruchsberechnung.
Ein Widerspruch gegen die Ablehnung kann in vielen Fällen erfolgreich sein – insbesondere, wenn Sie ärztliche Bescheinigungen fristgerecht vorgelegt haben oder die Ablehnung auf einer unvollständigen Bewertung basiert. Auch wenn der Anspruch angeblich bereits ausgeschöpft wurde, lohnt sich eine genaue Prüfung.
Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch sachlich und klar geltend zu machen. Mit den richtigen Nachweisen können Sie Ihre Position stärken und eine erneute Prüfung erreichen.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Abteilung Krankengeld/Kinderkrankengeld]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]
Widerspruchsvorlage herunterladen
Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Format: PDF oder Word.

Wann eine Reaktion sinnvoll ist
Ein Widerspruch ist besonders sinnvoll, wenn:
- eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheit Ihres Kindes vorliegt,
- Sie keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten haben,
- die Ablehnung auf formalen Gründen (z. B. fehlende Fristwahrung, fehlerhafte Angaben) beruht,
- die Krankenkasse fälschlich davon ausgeht, dass Sie Ihre Anspruchstage bereits ausgeschöpft haben,
- Ihr Kind gesetzlich versichert ist und mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt.
Auch in Fällen mit getrennt lebenden Eltern kann ein Widerspruch sinnvoll sein, wenn die Betreuung eindeutig nachweisbar ist.
Formale Kriterien
Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Kinderkrankengeldes muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei der Krankenkasse eingereicht werden (§ 84 SGG). Das Datum auf dem Ablehnungsbescheid und der tatsächliche Zugang bei Ihnen sind dabei entscheidend.
Der Widerspruch kann schriftlich per Post oder ggf. per E-Mail oder Online-Postfach der Krankenkasse erfolgen. Geben Sie Ihre Versichertennummer und das Aktenzeichen an. Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei: ärztliche Bescheinigung (Formular „Kind-krank“), Arbeitszeitnachweis, Erklärung zum Verdienstausfall, ggf. Absage der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Einen Widerspruch richtig formulieren
Ein überzeugender Widerspruch beginnt mit der genauen Nennung des Ablehnungsbescheids und des betroffenen Zeitraums. Schildern Sie anschließend sachlich Ihre Situation: Wann war das Kind krank, wie lange, wer hat es betreut, wie wurde der Verdienstausfall geregelt?
Gehen Sie gezielt auf die Begründung der Krankenkasse ein: Ist der Bescheid falsch berechnet? Fehlen nur Nachweise? Liegt ein Missverständnis vor? Falls notwendig, reichen Sie ärztliche Atteste oder Bescheinigungen nach und verweisen Sie ausdrücklich auf Ihre Betreuungspflicht als Elternteil (§ 45 SGB V).
Vermeiden Sie emotionale Sprache und konzentrieren Sie sich auf belegbare Fakten und eine klare Darstellung – das erhöht die Erfolgsaussichten.
Fehler, die oft passieren
Diese Fehler sollten Sie beim Widerspruch gegen die Ablehnung von Kinderkrankengeld vermeiden:
- Fristversäumnis: Wird der Widerspruch nicht innerhalb eines Monats eingereicht, ist der Bescheid rechtskräftig.
- Fehlende oder verspätete Nachweise: Ärztliche Bescheinigungen müssen im Original und fristgerecht eingereicht werden.
- Unklare Darstellung: Beschreiben Sie den Zeitraum, die Betreuung und den Verdienstausfall so präzise wie möglich.
- Kein Bezug zum Bescheid: Reagieren Sie gezielt auf die Ablehnungsbegründung, nicht nur allgemein.
- Unvollständige Angaben: Versichern Sie sich, dass Name, Versichertennummer und betroffener Zeitraum eindeutig angegeben sind.
Je strukturierter und vollständiger Ihr Widerspruch ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit auf eine positive Neubewertung.
Nach dem Einreichen: und dann?
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Krankenkasse den Fall erneut. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen, kann jedoch bei komplexen Fällen länger dauern. Sie erhalten einen neuen Bescheid – entweder eine Bewilligung mit Auszahlung oder eine formelle Zurückweisung des Widerspruchs.
Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Diese ist kostenfrei und kann ohne Anwalt erfolgen. Wenn Sie rechtlich unsicher sind, kann eine Beratung durch eine Sozialrechtsstelle, Gewerkschaft oder einen Lohnsteuerhilfeverein hilfreich sein.
Typische Fragen zum Thema
Wie viele Kinderkrankentage stehen mir im Jahr zu?
Für gesetzlich versicherte Eltern stehen pro Kind und Elternteil grundsätzlich 10 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 25 bzw. 50 Tage pro Jahr. In besonderen Ausnahmesituationen – wie z. B. Pandemien – kann der Gesetzgeber diese Zahl erhöhen. Voraussetzung ist, dass das Kind unter 12 Jahren oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Tage gelten nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.
Was tun, wenn mein Arbeitgeber Lohnfortzahlung gewährt hat?
Wenn Ihr Arbeitgeber während der Kindkranktage weiterhin Lohn gezahlt hat, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld durch die Krankenkasse – der Anspruch ruht in dieser Zeit. Falls Sie dennoch einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, prüfen Sie genau, ob es sich wirklich um den gesamten Zeitraum handelt oder nur teilweise. Sollte keine Fortzahlung erfolgt sein, bitten Sie den Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung und reichen Sie diese bei der Krankenkasse mit dem Widerspruch ein.
Kann ich Kinderkrankengeld auch rückwirkend beantragen oder nachreichen?
Grundsätzlich ja, aber nur innerhalb bestimmter Fristen. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung („Kind-krank“-Bescheinigung) muss spätestens am Folgetag bei der Krankenkasse eingegangen sein. Der eigentliche Antrag auf Kinderkrankengeld kann dann auch einige Tage später folgen. Wird die Frist versäumt, kann der Anspruch verfallen. Wenn es triftige Gründe für die Verzögerung gibt (z. B. Krankenhausaufenthalt, technisches Problem), sollte dies im Widerspruch genau erläutert und mit Nachweisen belegt werden.
Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.