Widerspruch gegen Ablehnung Kurzarbeitergeld

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Die Ablehnung von Kurzarbeitergeld ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein herber Rückschlag – vor allem, wenn der Arbeitsausfall eindeutig vorliegt und man bereits mit einer finanziellen Entlastung gerechnet hat. Doch auch in diesem Fall gilt: Sie müssen die Entscheidung nicht akzeptieren, sondern können Widerspruch einlegen.

Ein Widerspruch führt dazu, dass die Agentur für Arbeit den Fall erneut prüft. Häufig beruhen Ablehnungen auf formalen Fehlern, fehlenden Nachweisen oder Missverständnissen. Mit unserer strukturierten Vorlage helfen wir Ihnen, den Widerspruch sachlich und korrekt zu formulieren, Ihre Situation darzulegen und ggf. ergänzende Unterlagen einzureichen.

Oft reicht schon eine klare Darstellung der tatsächlichen Arbeitszeitreduzierung oder eine korrigierte Arbeitgeberbescheinigung aus, um doch noch Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu erhalten. Nutzen Sie Ihre Chance auf eine Neubewertung!

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


An

[Agentur für Arbeit [Ort]]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


Ort, [Datum]


Widerspruch gegen die Ablehnung des Kurzarbeitergeldes


Kundennummer: [Kundennummer/Referenznummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids], mit dem Sie meinen Antrag auf Kurzarbeitergeld abgelehnt haben, lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.


Begründung:

Nach meiner Auffassung liegen die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gemäß § 95 ff. SGB III in meinem Fall vor. Die Ablehnung des Anspruchs begründen Sie mit [z. B. angeblich fehlender Arbeitsausfall, Unvollständigkeit der Angaben, formalen Mängeln – bitte konkretisieren].


Die Entscheidung berücksichtigt aus meiner Sicht nicht hinreichend die tatsächliche Arbeitszeitreduzierung, die betriebliche Lage und die eingereichten Unterlagen. Ich weise insbesondere auf folgende Punkte hin:


  • [z. B. Nachweis der tatsächlichen Kurzarbeit]

  • [ggf. ergänzte Unterlagen, z. B. Arbeitszeitnachweise, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber]

  • [Erklärung der betriebsbedingten Umstände]



Ich bitte Sie daher um eine erneute Prüfung und Korrektur des Bescheids. Die vollständigen Nachweise und Unterlagen füge ich bei bzw. reiche sie umgehend nach.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift bei Postversand]
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer – optional]
[E-Mail-Adresse – optional]

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Widerspruch gegen Ablehnung Kurzarbeitergeld

Gründe für einen Widerspruch

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung von Kurzarbeitergeld ist sinnvoll, wenn:

  • ein tatsächlicher erheblicher Arbeitsausfall vorliegt,
  • eine Betriebsvereinbarung oder Einzelerklärung zur Kurzarbeit existiert,
  • Unterlagen nachgereicht oder korrigiert werden können,
  • die Ablehnung auf Missverständnissen oder formalen Fehlern beruht.

Auch wenn die Arbeitsagentur eine falsche Einschätzung zur Höhe des Anspruchs oder zur Dauer der Kurzarbeit getroffen hat, sollten Sie Widerspruch einlegen – idealerweise mit Unterstützung des Arbeitgebers.

Bedingungen für einen Widerspruch

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbescheids schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Für die Frist gilt das Datum des tatsächlichen Zugangs, nicht das Ausstellungsdatum des Bescheids.

Der Widerspruch sollte enthalten:

  • Ihre vollständigen Kontaktdaten
  • Kundennummer oder Referenznummer
  • Datum und Aktenzeichen des Bescheids
  • Begründung, warum Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind
  • ggf. Nachweise: Arbeitszeitnachweise, Vereinbarungen, Stellungnahme des Arbeitgebers

Sie können den Widerspruch per Post oder elektronisch (z. B. über die eServices der Bundesagentur für Arbeit) einreichen.

Anleitung zum Verfassen eines Widerspruchs

Beim Verfassen des Widerspruchs ist es wichtig, sachlich und strukturiert zu argumentieren. Nennen Sie den genauen Bescheid, auf den Sie sich beziehen, und erläutern Sie klar, warum die Entscheidung aus Ihrer Sicht falsch ist. Geben Sie an, wie viele Stunden Sie tatsächlich gearbeitet haben, welche Vereinbarung zur Kurzarbeit vorliegt und welche Unterlagen Sie ggf. nachreichen.

Vermeiden Sie vage Aussagen. Statt „ich war weniger im Betrieb“ schreiben Sie z. B.: „Im Monat März habe ich 40 % weniger gearbeitet, belegt durch Arbeitszeitnachweise vom [Datum]“. Falls das Unternehmen die Angaben belegen kann, fügen Sie eine Bescheinigung bei oder lassen Sie diese durch den Arbeitgeber direkt nachreichen.

Zeigen Sie sich kooperativ und bieten Sie an, fehlende Informationen schnellstmöglich nachzureichen.

Was oft falsch gemacht wird

Die häufigsten Fehler beim Widerspruch gegen die Ablehnung von Kurzarbeitergeld sind:

  • Versäumte Frist: Nach einem Monat ist kein Widerspruch mehr möglich.
  • Fehlende Nachweise: Arbeitszeitnachweise, Vereinbarungen oder Arbeitgeberbescheinigungen sollten beigefügt werden.
  • Unklare Darstellung: Begründen Sie genau, was falsch eingeschätzt wurde – vermeiden Sie pauschale Aussagen.
  • Kein Bezug zum konkreten Bescheid: Nennen Sie Datum und Aktenzeichen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.
  • Keine Rücksprache mit dem Arbeitgeber: Klären Sie vorab mit Ihrem Betrieb, ob ggf. Unterlagen ergänzt oder korrigiert werden müssen.

Mit einer präzisen und nachvollziehbaren Darstellung erhöhen Sie Ihre Erfolgsaussichten deutlich.

Wie es weitergeht

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Agentur für Arbeit Ihre Angaben und Unterlagen erneut. Dies kann 2 bis 6 Wochen dauern, je nach Komplexität und Bearbeitungsaufkommen.

Bei positiver Prüfung wird die Ablehnung korrigiert und das Kurzarbeitergeld rückwirkend bewilligt. Bei erneuter Ablehnung erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen – kostenfrei und ohne Anwaltszwang.

Bleiben Sie in Kontakt mit der Agentur und reichen Sie alle geforderten Unterlagen schnellstmöglich nach, um Verzögerungen zu vermeiden.

Typische Fragen zum Thema

Kann ich auch als Minijobber Kurzarbeitergeld erhalten?

Nein. Minijobber haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da sie nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind. Kurzarbeitergeld setzt voraus, dass Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Wenn Sie jedoch neben dem Minijob eine Hauptbeschäftigung in Kurzarbeit haben, wirkt sich der Minijob als Nebeneinkommen auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus. Für Minijobber kommen ggf. andere Unterstützungsangebote infrage, etwa Sozialhilfe oder ein Antrag auf ergänzende Leistungen.

Muss mein Arbeitgeber den Widerspruch einreichen oder ich selbst?

Wenn der Antrag auf Kurzarbeitergeld für die gesamte Belegschaft gestellt wurde, liegt die Zuständigkeit in der Regel beim Arbeitgeber. Sie selbst erhalten dann keinen individuellen Bescheid. Wird jedoch Ihr persönlicher Anspruch abgelehnt – etwa im Rahmen der Leistungsberechnung –, können und sollten Sie selbst Widerspruch einlegen. Klären Sie den Fall idealerweise mit Ihrem Arbeitgeber ab und lassen Sie sich unterstützen, z. B. durch eine ergänzende Stellungnahme oder Korrektur der eingereichten Unterlagen.

Kann ich rückwirkend Kurzarbeitergeld erhalten, wenn der Widerspruch erfolgreich ist?

Ja. Wenn Ihr Widerspruch erfolgreich ist, wird das Kurzarbeitergeld rückwirkend ab dem ursprünglich beantragten Zeitraum bewilligt. Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Antrag und alle Nachweise fristgerecht eingereicht wurden. Die Zahlung erfolgt dann rückwirkend für die betroffenen Monate. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf und achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitgeber die korrekten Daten übermittelt hat – denn diese sind Grundlage für die Entscheidung der Agentur.


Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.