Widerspruch gegen Ablehnung Lohnersatzleistung Betreuung Kind

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Wenn die Kinderbetreuung plötzlich wegfällt – zum Beispiel durch die Schließung von Kita oder Schule wegen einer behördlichen Anordnung – stehen viele berufstätige Eltern vor einem enormen Problem: Wer betreut mein Kind? Und wer zahlt den Verdienstausfall?

Das Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG) sieht für solche Fälle eine Entschädigung in Form einer Lohnersatzleistung vor. Wird dieser Antrag jedoch abgelehnt, ist das für viele Familien ein Schock. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung kann helfen, die Entscheidung überprüfen zu lassen und eventuell doch noch finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Mit dem hier bereitgestellten Musterbrief können Sie unkompliziert und rechtssicher Widerspruch einlegen. Der Text ist so formuliert, dass alle wichtigen Punkte enthalten sind und die Krankenkasse eine vollständige Grundlage zur Prüfung hat. Ein gut vorbereiteter Widerspruch kann oft zur Korrektur einer Ablehnung führen – besonders, wenn wichtige Unterlagen übersehen oder missverstanden wurden.

Reagieren Sie zügig und nutzen Sie diese Vorlage, um Ihre Rechte wahrzunehmen und Ihre Familie zu entlasten.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


An

[Name der Krankenkasse]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


Ort, [Datum]


Widerspruch gegen die Ablehnung der Lohnersatzleistung wegen Kinderbetreuung


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] ein, in dem mein Antrag auf Lohnersatzleistung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgrund der notwendigen Betreuung meines Kindes abgelehnt wurde.


Begründung:

Ich bin der Meinung, dass mir ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zusteht, da mein Kind unter 12 Jahren ist bzw. behindert und auf Hilfe angewiesen ist und aufgrund der Schließung der Betreuungseinrichtung bzw. eines behördlichen Betretungsverbots keine anderweitige Betreuung möglich war. Ich war daher gezwungen, meine Erwerbstätigkeit in dem betreffenden Zeitraum ruhen zu lassen.


Die Ablehnung Ihres Bescheids basiert aus meiner Sicht auf einer unzutreffenden oder unvollständigen Bewertung der tatsächlichen Umstände. Die Betreuung durch Dritte war nicht zumutbar oder rechtlich ausgeschlossen. Die erforderlichen Nachweise habe ich Ihnen fristgerecht eingereicht, darunter:


  • Nachweis über die Schließung der Einrichtung

  • ärztliches Attest bzw. Geburtsurkunde meines Kindes

  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Verdienstausfall



Ich bitte Sie daher, den Sachverhalt erneut zu prüfen und mir eine positive Entscheidung zuzusenden.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift bei Postversand]
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]

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Widerspruch gegen Ablehnung Lohnersatzleistung Betreuung Kind

Wann es sich lohnt, Widerspruch zu erheben

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Lohnersatzleistung zur Kinderbetreuung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie überzeugt sind, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind. Das betrifft insbesondere Eltern, deren Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Betreuung angewiesen ist und bei denen wegen einer behördlichen Maßnahme keine Betreuung möglich war.

Auch wenn die Ablehnung auf angeblich fehlenden Unterlagen basiert, Sie diese aber rechtzeitig eingereicht haben, oder wenn die Begründung der Krankenkasse aus Ihrer Sicht sachlich oder rechtlich nicht korrekt ist, lohnt sich ein Widerspruch. Gleiches gilt, wenn Ihnen zugemutet wurde, eine nicht realistische Fremdbetreuung zu organisieren.

Was Sie beachten müssen

Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids bei der Krankenkasse eingehen. Maßgeblich ist der Zugang des Schreibens bei Ihnen, nicht das Datum auf dem Bescheid.

Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen – per Brief oder, falls von der Krankenkasse zugelassen, auch per E-Mail. Er muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Versichertennummer
  • Datum des Ablehnungsbescheids
  • Begründung, warum der Anspruch Ihrer Meinung nach besteht
  • Hinweis auf bereits eingereichte Unterlagen

Fügen Sie nach Möglichkeit Kopien der Nachweise erneut bei – insbesondere zur Schließung der Betreuungseinrichtung, zur Betreuungssituation und zum Verdienstausfall.

So schreiben Sie einen Widerspruch

Beim Verfassen eines Widerspruchs sollten Sie sachlich und präzise formulieren. Beginnen Sie mit Ihren Kontaktdaten, nennen Sie eindeutig den Bescheid und begründen Sie Ihren Widerspruch inhaltlich gut nachvollziehbar.

Erklären Sie, warum Sie Anspruch auf die Lohnersatzleistung haben: z. B. Alter des Kindes, fehlende Betreuungsmöglichkeit, Notwendigkeit der Arbeitsunterbrechung. Verweisen Sie auf eingereichte Nachweise (z. B. Schließungsnachweis, Arbeitgeberbescheinigung).

Vermeiden Sie allgemeine Aussagen wie „Ich finde das ungerecht“. Zeigen Sie stattdessen auf, warum die Voraussetzungen nach § 56 IfSG aus Ihrer Sicht erfüllt sind. Verwenden Sie eine strukturierte Sprache. Unsere Vorlage unterstützt Sie dabei, den richtigen Ton zu treffen.

Typische Stolperfallen

Folgende Fehler kommen bei Widersprüchen häufig vor und können zur Ablehnung führen:

  • Fristversäumnis: Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Bescheidzugang eingehen.
  • Unklare Begründung: Fehlen nachvollziehbare Argumente oder ein Bezug auf § 56 IfSG, wird der Widerspruch oft abgelehnt.
  • Fehlende Nachweise: Ohne Schließungsnachweis, Arbeitgeberbescheinigung oder Nachweis zur Betreuungssituation ist eine Bewertung nicht möglich.
  • Emotionale Sprache: Halten Sie den Ton sachlich und höflich – auch wenn Sie verärgert sind.
  • Keine konkreten Angaben: Nennen Sie unbedingt das Datum des Bescheids und Ihre Versichertennummer.

Nutzen Sie unsere geprüfte Vorlage und prüfen Sie Ihren Widerspruch vor dem Versand sorgfältig.

Widerspruch eingereicht – was nun?

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Krankenkasse den Fall erneut. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 bis 6 Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Fällt diese positiv aus, wird Ihnen die Lohnersatzleistung nachträglich gewährt. Sie erhalten dann eine entsprechende Nachzahlung für den angegebenen Zeitraum.

Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Diese ist kostenfrei und erfordert keine anwaltliche Vertretung – bei komplizierten Fällen kann eine Beratung jedoch hilfreich sein.

Behalten Sie den Schriftverkehr gut auf und dokumentieren Sie alle Schritte (Versanddatum, Nachweise, Telefonate). So behalten Sie den Überblick und können bei Bedarf gezielt nachhaken.

Das sollten Sie wissen

Kann ich Widerspruch einlegen, wenn mein Kind älter als 12 ist, aber besondere Betreuung braucht?

Ja, auch wenn Ihr Kind älter als 12 Jahre ist, besteht unter bestimmten Umständen ein Anspruch. Entscheidend ist, ob das Kind aufgrund einer Behinderung oder anderer besonderer Umstände auf ständige Betreuung angewiesen ist. Dies muss durch ärztliche Atteste oder entsprechende Nachweise belegt werden. In solchen Fällen kann die Krankenkasse im Rahmen des § 56 IfSG ebenfalls eine Entschädigung gewähren. Legen Sie dem Widerspruch geeignete Nachweise bei und erläutern Sie detailliert die Betreuungssituation.

Was ist, wenn ich beim Antrag Unterlagen vergessen habe beizufügen?

Falls Sie beim ursprünglichen Antrag versehentlich wichtige Nachweise nicht beigefügt haben, können Sie diese im Widerspruch nachreichen. Verweisen Sie im Widerspruch ausdrücklich darauf, dass die Unterlagen nun vollständig sind. Es empfiehlt sich, alle relevanten Nachweise in Kopie erneut beizulegen, auch wenn sie schon einmal gesendet wurden. So stellen Sie sicher, dass die Krankenkasse über alle Informationen verfügt, um den Fall korrekt zu prüfen. Eine klare und nachvollziehbare Begründung kann in solchen Fällen entscheidend sein.

Was, wenn mein Arbeitgeber die Bescheinigung zum Verdienstausfall nicht ausstellen will?

In diesem Fall sollten Sie den Arbeitgeber zunächst schriftlich zur Ausstellung der Bescheinigung auffordern und auf seine gesetzliche Mitwirkungspflicht hinweisen. Falls er sich dennoch weigert, informieren Sie die Krankenkasse darüber im Widerspruch und legen Sie Kopien der Kommunikation mit dem Arbeitgeber bei. In manchen Fällen akzeptiert die Krankenkasse auch andere Nachweise wie z. B. Lohnabrechnungen oder Zeitnachweise. Wichtig ist, dass Sie Ihr Bemühen dokumentieren und keine unnötige Verzögerung entsteht. Im Zweifel kann auch die Krankenkasse selbst Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnehmen.


Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.