Widerspruch gegen Abschaffung Schwerbehindertenparkplatz

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Widerspruch gegen Abschaffung Schwerbehindertenparkplatz – Textvorlage ansehen

Die unerwartete Abschaffung eines Schwerbehindertenparkplatzes kann für betroffene Personen schwerwiegende Folgen haben. Solche Parkplätze sind oft essenziell, um selbstständig am Alltag teilzunehmen, Arzttermine wahrzunehmen oder alltägliche Besorgungen zu erledigen. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen besitzt, ist in vielen Fällen dringend auf solche barrierefreien Parkmöglichkeiten angewiesen.

Ein Widerspruch gegen die Entfernung eines solchen Parkplatzes bietet die Chance, diese Entscheidung nochmals überprüfen zu lassen – insbesondere dann, wenn persönliche Belange nicht berücksichtigt wurden. Auf dieser Seite finden Sie eine fundierte Mustervorlage sowie wichtige Hinweise zur rechtzeitigen und korrekten Einreichung des Widerspruchs.

Ein verspätetes oder unzureichend begründetes Vorgehen kann dazu führen, dass der Parkplatz dauerhaft entfällt. Nutzen Sie daher Ihr Recht auf Widerspruch und tragen Sie nachvollziehbare Argumente zusammen. So schützen Sie Ihre Mobilität und Ihre gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Raum.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


An


[Name der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder Stadtverwaltung]
[Abteilung Verkehr / Sonderparkrechte]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


Ort, [Datum]


Widerspruch gegen die Abschaffung des Schwerbehindertenparkplatzes am Standort [genaue Ortsangabe]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die Entscheidung zur Aufhebung des Schwerbehindertenparkplatzes am Standort [Straße / Hausnummer / markanter Ort] ein.


Begründung:


Als schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von [GdB] und dem Merkzeichen [aG / Bl / H / etc.] bin ich auf einen wohnortnahen und barrierefreien Parkplatz angewiesen. Der nun gestrichene Parkplatz wurde regelmäßig von mir genutzt und stellte eine wesentliche Hilfe im Alltag dar, insbesondere im Hinblick auf Mobilität und Selbstbestimmung.


Die Entfernung des Parkplatzes stellt für mich eine erhebliche Erschwernis dar, da alternative Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Umkreis entweder nicht barrierefrei zugänglich oder regelmäßig belegt sind. Die Maßnahme beeinträchtigt meine Teilhabe am öffentlichen Leben und widerspricht aus meiner Sicht dem Gleichstellungsgebot nach § 1 SGB IX sowie den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.


Ich bitte daher um eine erneute Prüfung der Entscheidung und um Rücknahme der Maßnahme. Gern bin ich bereit, ärztliche Atteste oder weitere Nachweise vorzulegen, die meine Situation verdeutlichen.


Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und informieren Sie mich über das weitere Vorgehen.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift bei Postversand]
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]

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Widerspruch gegen Abschaffung Schwerbehindertenparkplatz

Wann es sich lohnt, Widerspruch zu erheben

Ein Widerspruch gegen die Abschaffung eines Schwerbehindertenparkplatzes ist dann sinnvoll, wenn Sie als betroffene Person auf diesen Parkplatz angewiesen sind und keine adäquate Ersatzlösung angeboten wurde. Besonders dann, wenn sich der Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu Ihrer Wohnung, Arbeitsstelle oder einer regelmäßig aufgesuchten Einrichtung befindet, kann seine Entfernung Ihre Mobilität und Selbstständigkeit erheblich einschränken.

Auch wenn die Entscheidung ohne Anhörung oder ohne individuelle Prüfung der Auswirkungen getroffen wurde, ist ein Widerspruch gerechtfertigt. Das gilt insbesondere, wenn Sie nachweisen können, dass der Parkplatz regelmäßig genutzt wurde oder keine vergleichbare barrierefreie Alternative zur Verfügung steht.

Bedingungen für einen Widerspruch

Ein Widerspruch gegen die Abschaffung eines Schwerbehindertenparkplatzes sollte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Maßnahme schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder Stadtverwaltung eingehen. Maßgeblich ist das Datum des offiziellen Schreibens oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – entweder per Post oder, falls zugelassen, per E-Mail. Er sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, das Datum der Entscheidung sowie eine klare Begründung enthalten. Belege wie der Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigungen oder Fotos der Situation vor Ort können Ihre Argumentation wirksam unterstützen.

Wie gehe ich vor?

Ein wirksamer Widerspruch beginnt mit einer formell korrekten Anrede und der genauen Bezeichnung der Maßnahme – in diesem Fall der Aufhebung eines bestimmten Schwerbehindertenparkplatzes. Nennen Sie Ort, Datum und ggf. Aktenzeichen. Danach folgt eine sachliche, strukturierte Begründung, warum Sie die Entscheidung als nicht nachvollziehbar oder unverhältnismäßig empfinden.

Erklären Sie Ihre persönliche Betroffenheit nachvollziehbar: Wie oft nutzen Sie den Parkplatz? Welche Einschränkungen ergeben sich für Sie durch dessen Wegfall? Vermeiden Sie emotionale Übertreibungen, aber verdeutlichen Sie konkret, welche Barrieren nun entstehen. Erwähnen Sie rechtliche Grundlagen wie § 1 SGB IX oder die UN-Behindertenrechtskonvention, falls Sie diese zur Stützung Ihres Anliegens heranziehen möchten.

Fügen Sie dem Schreiben ggf. eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder weitere Nachweise bei. Ihre Argumentation sollte stets auf Tatsachen und persönlichen Gegebenheiten beruhen.

Fehler, die oft passieren

Einige häufige Fehler können dazu führen, dass ein Widerspruch gegen die Entfernung eines Behindertenparkplatzes nicht erfolgreich ist:

  • Unzureichende Begründung: Eine allgemeine Unzufriedenheit reicht nicht aus. Erläutern Sie konkret, wie Sie betroffen sind.
  • Keine Nachweise: Ohne Dokumente wie den Schwerbehindertenausweis oder Atteste fehlt die Grundlage für eine Prüfung.
  • Verspätete Einreichung: Wird der Widerspruch nicht fristgerecht eingereicht, kann er als unzulässig abgewiesen werden.
  • Falsche Adressierung: Der Widerspruch muss an die zuständige Verkehrsbehörde oder Abteilung gehen – nicht an allgemeine Stellen.
  • Zu vage Formulierungen: Beschreiben Sie Ihre Situation präzise, z. B. „Ich bin auf kurze Wege angewiesen, da ich Gehhilfen benutze.“

Vermeiden Sie diese Stolperfallen, indem Sie unsere Vorlage sorgfältig nutzen und Ihre Angaben plausibel ergänzen.

Widerspruch eingereicht – was nun?

Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird dieser intern geprüft. Die zuständige Behörde kann entscheiden, ob sie den Parkplatz wieder einrichtet, eine Ersatzlösung anbietet oder den Widerspruch ablehnt. Je nach Stadt oder Gemeinde erfolgt eine Antwort meist innerhalb von 4 bis 8 Wochen.

Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erfolgt häufig eine neue Beschilderung oder Kennzeichnung des Parkplatzes. Bei Ablehnung können Sie in vielen Bundesländern den nächsten Schritt gehen und eine verwaltungsrechtliche Überprüfung oder Klage anstreben.

Es empfiehlt sich, alle Unterlagen aufzubewahren und sich bei fehlender Rückmeldung nach spätestens 6 Wochen telefonisch oder schriftlich zu erkundigen. So behalten Sie die Kontrolle über den weiteren Verlauf.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Kann ich als Angehöriger für eine andere Person Widerspruch einlegen?

Ja, das ist möglich, wenn Sie eine entsprechende Vollmacht oder gesetzliche Vertretung (z. B. Betreuung) nachweisen können. In diesem Fall legen Sie dem Widerspruch ein Schreiben bei, in dem die betroffene Person Sie bevollmächtigt, in ihrem Namen zu handeln. Zusätzlich sollten Sie alle relevanten Unterlagen – wie den Schwerbehindertenausweis der betroffenen Person und ggf. ärztliche Atteste – beifügen. Die Behörde muss zweifelsfrei erkennen können, dass Sie berechtigt sind, den Widerspruch im Namen der betroffenen Person einzureichen. Eine formlose Vollmacht reicht in der Regel aus, sofern keine besonderen Vorschriften gelten.

Was tun, wenn die Behörde den Parkplatz dauerhaft entfernen will?

Wenn die Behörde ankündigt, den Parkplatz dauerhaft zu streichen, sollten Sie zunächst Widerspruch einlegen und Ihre persönliche Betroffenheit ausführlich darlegen. Kommt es dennoch zur Ablehnung, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine kommunale Behindertenbeauftragte oder ein Inklusionsamt zu wenden. Diese Stellen können vermittelnd eingreifen oder Ihre Argumente gegenüber der Verwaltung unterstützen. Falls nötig, steht Ihnen außerdem der Weg vor das Verwaltungsgericht offen, um Ihre Ansprüche gerichtlich prüfen zu lassen. Auch dabei helfen Ihnen ggf. Behindertenverbände oder Rechtsberatungsstellen.

Was kann ich tun, wenn ich keine barrierefreie Alternative finde?

Fehlt in der Umgebung eine zumutbare barrierefreie Parkmöglichkeit, sollten Sie dies im Widerspruch genau beschreiben. Dokumentieren Sie die Situation mit Fotos oder Skizzen und benennen Sie konkrete Entfernungen und Hindernisse. Zeigen Sie auf, warum vorhandene Alternativen für Sie nicht nutzbar sind – z. B. wegen Gehbehinderung, fehlender Rampen oder zu großer Entfernung. Solche Angaben sind entscheidend, damit die Behörde den Ernst Ihrer Lage versteht. In vielen Fällen kann so eine alternative Lösung erreicht oder die ursprüngliche Entscheidung revidiert werden.


Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.