Widerspruch gegen Abschiebebescheid

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Ein Abschiebebescheid ist ein massiver Eingriff in das Leben der betroffenen Person. Häufig trifft er Menschen, die sich bereits über Jahre in Deutschland aufhalten, familiär gebunden sind oder gesundheitlich stark eingeschränkt sind. Doch nicht jede Abschiebung ist rechtlich oder menschlich vertretbar. Deshalb gibt es die Möglichkeit, innerhalb einer kurzen Frist Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Mit einem gut begründeten Widerspruch können Sie auf besondere Schutzgründe hinweisen, neue Unterlagen nachreichen oder auf Fehler im Verfahren aufmerksam machen. Ein Widerspruch schützt nicht automatisch vor der Abschiebung – kann aber in Verbindung mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht die Abschiebung zumindest vorläufig stoppen.

Unsere Vorlage hilft Ihnen, fristgerecht, sachlich und rechtssicher zu reagieren. Damit können Sie Ihre Rechte wahren und neue Perspektiven eröffnen.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

An

[Name der zuständigen Ausländerbehörde]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

Ort, [Datum]

Widerspruch gegen Abschiebebescheid vom [Datum des Bescheids]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Abschiebebescheid vom [Datum] ein.

Begründung:

Ich bin der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Abschiebung in meinem Fall nicht vorliegen bzw. besondere Umstände bestehen, die eine Abschiebung unzumutbar machen.

Folgende Gründe sprechen gegen die Durchführung der Abschiebung:


  • [z. B. medizinische Gründe: laufende Behandlung, chronische Erkrankung mit Attest]

  • [z. B. familiäre Bindungen: Ehepartner, Kinder, Pflegebedürftige in Deutschland]

  • [z. B. laufendes Asyl- oder Härtefallverfahren, neuer Antrag in Vorbereitung]

  • [Gefahr für Leib und Leben im Zielstaat, z. B. durch Krieg, politische Verfolgung]


Ich bitte Sie, die vorgebrachten Gründe zu prüfen und den Abschiebebescheid auszusetzen bzw. aufzuheben. Ich bin bereit, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen und an einer Klärung der Situation aktiv mitzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift bei Postversand]
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]

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Widerspruch gegen Abschiebebescheid

Wann ein Widerspruch sinnvoll ist

Ein Widerspruch gegen einen Abschiebebescheid ist dann sinnvoll, wenn es neue oder bisher nicht ausreichend berücksichtigte Gründe gibt, die gegen eine Rückführung sprechen. Dazu zählen unter anderem:

  • medizinische Gründe mit aktuellem Attest
  • familiäre Bindungen in Deutschland, z. B. Kinder, Ehepartner
  • laufende Asyl-, Härtefall- oder Duldungsverfahren
  • Gefahr im Herkunftsland, z. B. Verfolgung, Krieg, Diskriminierung
  • nachweislich erfolgte Integration in Gesellschaft oder Arbeitsmarkt

Auch wenn formale Fehler im Bescheid vorliegen oder Fristen falsch berechnet wurden, lohnt sich ein Widerspruch.

Zeitliche Rahmenbedingungen

Ein Widerspruch gegen einen Abschiebebescheid muss innerhalb einer Woche nach Zustellung schriftlich bei der zuständigen Behörde oder dem Verwaltungsgericht eingehen. Dies ist eine sehr kurze Frist, daher ist schnelles Handeln entscheidend.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige persönliche Daten
  • Aktenzeichen des Bescheids
  • Datum des Bescheids
  • Klare Begründung mit konkreten Schutzgründen
  • Nachweise, z. B. ärztliche Gutachten, Geburtsurkunden, Bestätigungen vom Arbeitgeber etc.

Parallel kann ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden, um die Abschiebung bis zur Entscheidung auszusetzen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Beim Schreiben des Widerspruchs ist es besonders wichtig, gezielt und nachvollziehbar zu argumentieren. Gehen Sie konkret auf den Bescheid ein und schildern Sie, warum die Abschiebung in Ihrem Fall nicht rechtmäßig oder unzumutbar ist.

Strukturieren Sie den Text in Abschnitte: persönliche Situation, Begründung der Schutzbedürftigkeit, Nachweise. Bleiben Sie sachlich und höflich, auch wenn Sie emotional betroffen sind.

Fügen Sie unbedingt relevante Nachweise bei, wie z. B. Atteste, Familiennachweise, Schulbescheinigungen, Mietverträge, Arbeitsnachweise oder Belege für laufende Verfahren. Eine klare und strukturierte Begründung erhöht die Chance auf Erfolg.

Widerspruch: Das läuft oft schief

Folgende Fehler sollten beim Widerspruch gegen einen Abschiebebescheid unbedingt vermieden werden:

  • Fristversäumnis: Die Widerspruchsfrist beträgt nur eine Woche – handeln Sie sofort.
  • Unbelegte Aussagen: Jede Aussage sollte durch Dokumente oder glaubwürdige Erklärungen belegt sein.
  • Fehlender Eilantrag: Nur der Widerspruch allein verhindert keine Abschiebung – ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht ist häufig notwendig.
  • Emotionaler Ton ohne Struktur: Beschreiben Sie Ihre Lage ruhig, klar und nachvollziehbar.
  • Keine Angabe des Aktenzeichens: Ohne eindeutige Zuordnung kann der Widerspruch ins Leere laufen.

Nach dem Einreichen: und dann?

Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Ausländerbehörde den Fall erneut. Wird die Abschiebung nicht sofort ausgesetzt, kann das Verwaltungsgericht durch einen Eilantrag die Abschiebung stoppen, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Dieser Antrag muss innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Abschiebebescheids gestellt werden.

Wird dem Eilantrag stattgegeben, darf vorerst nicht abgeschoben werden. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt nur noch die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht. In jedem Fall empfiehlt es sich, schnell rechtlichen Beistand aufzusuchen.

Selbst wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Härtefallanträge, Duldungen oder neue Schutzanträge unter bestimmten Umständen weiterhin möglich sein.

Antworten auf häufige Fragen

Kann ein Widerspruch die Abschiebung automatisch stoppen?

Nein, ein Widerspruch allein verhindert die Abschiebung nicht automatisch. In der Regel muss parallel ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt werden, um die aufschiebende Wirkung zu beantragen. Nur wenn das Gericht diesem Antrag stattgibt, darf die Abschiebung vorerst nicht vollzogen werden. Deshalb ist schnelles Handeln besonders wichtig. Der Eilantrag muss zusammen mit dem Widerspruch oder spätestens innerhalb einer Woche gestellt werden.

Was kann ich tun, wenn ich krank bin und abgeschoben werden soll?

Wenn Sie gesundheitlich nicht reisefähig sind oder eine Behandlung benötigen, die im Herkunftsland nicht verfügbar ist, können Sie das im Widerspruch anführen. Wichtig ist ein aktuelles ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, warum eine Abschiebung unzumutbar ist. Dieses Attest sollte möglichst präzise und mit medizinischer Begründung formuliert sein. Reichen Sie es mit dem Widerspruch ein und informieren Sie gegebenenfalls auch Ihren Anwalt oder eine Beratungsstelle.

Kann ich mich bei einem Widerspruch von einer Beratungsstelle unterstützen lassen?

Ja, unbedingt. Es ist sogar sehr empfehlenswert, sich von einer Migrations- oder Flüchtlingsberatungsstelle unterstützen zu lassen. Diese Stellen kennen die rechtlichen Möglichkeiten, helfen beim Formulieren des Widerspruchs und bei der Einreichung des Eilantrags. Auch bei der Beschaffung wichtiger Unterlagen oder der Suche nach anwaltlicher Hilfe können sie behilflich sein. Die Unterstützung ist in der Regel kostenlos und kann Ihre Erfolgschancen deutlich verbessern.


Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.