Widerspruch gegen Notenvergabe

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Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Zeugnisnote nicht den tatsächlichen Leistungen entspricht, stehen Sie nicht allein da. Viele Schüler*innen und Eltern stellen bei genauerem Hinsehen fest, dass die Bewertung nicht vollständig nachvollziehbar ist oder wichtige Leistungen nicht berücksichtigt wurden. In solchen Fällen können Sie Widerspruch gegen die Notenvergabe einlegen – ein legitimer und wichtiger Schritt, um faire Bildungschancen zu wahren.

Ein sachlich formulierter Widerspruch zeigt, dass Sie den schulischen Weg aktiv begleiten und Missverständnisse oder Bewertungsfehler aufklären möchten. Mit unserer geprüften Vorlage können Sie diesen Widerspruch korrekt und überzeugend verfassen. Je besser Sie Ihre Argumente belegen, desto größer sind die Erfolgsaussichten.

Ein zu spätes oder formell fehlerhaftes Vorgehen kann jedoch dazu führen, dass die Note bestehen bleibt. Nutzen Sie daher die Möglichkeit eines gut vorbereiteten Widerspruchs – sachlich, fristgerecht und begründet.

[Vorname Nachname des Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin/des Schülers]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


An
[Name der Schule]
z. Hd. der Schulleitung
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]


Ort, [Datum]


Widerspruch gegen die Notengebung im Fach [Fach] für das Schuljahr [Schuljahr]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die im Zeugnis meines Kindes / meiner Person, [Vorname Nachname], Klasse [Klassenstufe], erteilte Note im Fach [Fach] ein.


Begründung:


Nach unserer Auffassung entspricht die Note nicht dem tatsächlichen Leistungsstand. Im Verlauf des Schuljahres wurden kontinuierlich Leistungen erbracht, die aus unserer Sicht eine bessere Bewertung rechtfertigen. Konkret beziehe ich mich auf folgende Punkte:



  • Die mündlichen Leistungen im zweiten Halbjahr wurden nicht angemessen berücksichtigt.

  • Schriftliche Arbeiten wurden inhaltlich korrekt bewertet, aber formale Mängel übergewichtet.

  • Die Bewertungsgrundlage wurde im Unterricht nicht klar kommuniziert.

  • Die Beteiligung an Projekten und Zusatzaufgaben wurde nicht einbezogen.

  • Es liegt eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Noten in Klassenarbeiten und der Zeugnisnote vor.



Ich bitte um eine Überprüfung der Notenvergabe und – falls erforderlich – um ein klärendes Gespräch mit der Fachlehrkraft oder der Schulleitung. Gerne bin ich bereit, ergänzende Unterlagen oder schriftliche Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen.


Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens.


Mit freundlichen Grüßen


[Unterschrift bei Postversand]
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]

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Widerspruch gegen Notenvergabe

Gründe für einen Widerspruch

Ein Widerspruch gegen die Notenvergabe ist insbesondere dann sinnvoll, wenn begründete Zweifel bestehen, ob die Bewertung objektiv, transparent und regelkonform erfolgt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • mündliche Leistungen nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden,
  • es keine klare Bewertungstransparenz im Unterricht gab,
  • eine Benotung stark von der durchschnittlichen Leistung abweicht,
  • Projekte oder Zusatzleistungen nicht einflossen, obwohl dies angekündigt war,
  • nachweislich Fehler in der Auswertung oder Berechnung der Noten vorliegen.

Auch wenn Ihr Kind eine deutlich andere Einschätzung seiner Leistung hat und dies begründen kann, lohnt sich ein Widerspruch.

Fristen und Voraussetzungen

Der Widerspruch gegen eine Zeugnisnote muss unverzüglich nach Ausgabe des Zeugnisses erfolgen – meist innerhalb von 5 bis 10 Tagen, abhängig vom Bundesland. Maßgeblich ist das Datum, an dem das Zeugnis ausgehändigt wurde.

Der Widerspruch muss schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden. Geben Sie die genaue Note, das Fach, den Namen und die Klasse des Kindes sowie das Schuljahr an. Begründen Sie den Widerspruch mit konkreten Beispielen und – falls möglich – mit dokumentierten Leistungsnachweisen oder Gesprächsprotokollen.

Erkundigen Sie sich im Zweifel im Sekretariat oder bei der Klassenleitung über die genauen Fristen und Abläufe.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ein gelungener Widerspruch beginnt mit einer klaren Benennung: Gegenstand, Fach, Note, betroffene Schülerin oder betroffener Schüler. Vermeiden Sie vage Aussagen und formulieren Sie Ihre Begründung strukturiert.

Beschreiben Sie konkret, welche Leistungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Legen Sie – wenn vorhanden – eigene Aufzeichnungen, Feedback aus Gesprächen mit Lehrkräften oder Ergebnisse von Klassenarbeiten bei. Je objektiver Ihre Argumentation ist, desto eher wird sie ernst genommen.

Verweisen Sie auf Widersprüche zwischen Zeugnisnote und dokumentierten Leistungen oder Aussagen von Lehrer*innen. Bleiben Sie sachlich, vermeiden Sie Vorwürfe, und formulieren Sie ggf. das Angebot zu einem klärenden Gespräch.

Fallstricke beim Einspruch

Einige typische Fehler können die Erfolgschancen eines Widerspruchs deutlich verringern:

  • Unbegründete Kritik: Aussagen wie „Die Note ist unfair“ helfen nicht weiter. Seien Sie konkret.
  • Keine Nachweise: Ohne belegbare Beispiele ist die Prüfung durch die Schule schwierig.
  • Unklare Adressierung: Der Widerspruch muss an die Schulleitung, nicht nur an die Fachlehrkraft, gerichtet sein.
  • Verspätete Einreichung: Wird die Frist überschritten, ist der Widerspruch oft unzulässig.
  • Zu emotional formuliert: Bleiben Sie sachlich, auch wenn Sie enttäuscht oder verärgert sind.

Nutzen Sie unsere Vorlage als Leitlinie und strukturieren Sie Ihre Argumente gut nachvollziehbar.

Was nach dem Widerspruch passiert

Nach Eingang des Widerspruchs wird die Schule die Bewertung durch die zuständige Fachlehrkraft und ggf. durch die Schulleitung überprüfen. In manchen Fällen erfolgt ein Gespräch mit Eltern und/oder Schüler*in, um die Situation zu klären.

Die Schule kann entscheiden, die Note beizubehalten oder zu korrigieren. Wenn keine Einigung erzielt wird, besteht je nach Bundesland die Möglichkeit, die Schulaufsichtsbehörde einzuschalten oder einen formellen Widerspruch einzulegen.

Halten Sie alle Unterlagen und Kommunikationsverläufe fest, damit Sie bei Bedarf auf belastbare Informationen zurückgreifen können. In der Regel erfolgt eine Rückmeldung innerhalb weniger Wochen.

Antworten auf häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie je nach Bundesland die Möglichkeit, einen formellen Widerspruch bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzulegen. Dieser muss ebenfalls schriftlich und fristgerecht erfolgen. Sie sollten dabei die vorherigen Unterlagen beifügen und ggf. zusätzliche Nachweise erbringen. Auch Gespräche mit der Schule oder Vermittlung durch Elternvertretungen können helfen, Missverständnisse aufzuklären. Wichtig ist, sachlich zu bleiben und die Fristen genau zu beachten. In bestimmten Fällen können Sie auch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Können Zeugnisnoten überhaupt nachträglich geändert werden?

Ja, Zeugnisnoten können nachträglich geändert werden, wenn sich im Rahmen eines Widerspruchs herausstellt, dass bei der Notenvergabe ein Fehler gemacht wurde – etwa bei der Berechnung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Leistungen. Auch wenn Leistungen übersehen oder nicht korrekt einbezogen wurden, ist eine Korrektur möglich. Die Änderung erfolgt in der Regel durch die Schule selbst, muss dokumentiert und begründet werden. Es kann ein neues Zeugnis oder eine korrigierte Fassung ausgestellt werden. Ein formloser Widerspruch reicht dafür nicht – eine konkrete Begründung ist erforderlich.

Wer kann den Widerspruch einlegen – Eltern oder Schüler?

Grundsätzlich können Eltern für minderjährige Schülerinnen und Schüler den Widerspruch einlegen. Bei volljährigen Schüler*innen kann und sollte der Widerspruch von diesen selbst gestellt werden. In beiden Fällen muss das Schreiben klar formuliert und mit vollständigen Angaben versehen sein. Es empfiehlt sich, auch bei volljährigen Schüler*innen die Unterstützung der Eltern zu nutzen, insbesondere wenn es um komplexe Sachverhalte oder rechtliche Einschätzungen geht. Wichtig ist, dass die Schule weiß, von wem das Anliegen kommt und in wessen Namen es eingereicht wird.


Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.