Widerspruch gegen Rückforderung Wohngeld wegen Fehlerhafter Angabe
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Der Schock ist oft groß: Man erhält einen Rückforderungsbescheid der Wohngeldstelle, weil angeblich fehlerhafte Angaben gemacht wurden – und soll nun mehrere hundert oder gar tausend Euro zurückzahlen. Häufig liegt die Ursache in Missverständnissen oder versehentlichen Angaben, nicht in Absicht oder Betrug. Doch es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren.
Ein fristgerechter und gut begründeter Widerspruch kann dazu führen, dass die Behörde den Einzelfall erneut prüft. Wichtige Aspekte wie fehlende Vorsatz, fehlende Fahrlässigkeit, wirtschaftliche Härte oder unklare Formulare können dabei entscheidend sein. Mit unserer Vorlage können Sie Ihre Sicht der Dinge sachlich und rechtssicher darlegen und auf eine Korrektur oder Minderung der Rückforderung hinwirken.
Handeln Sie schnell – nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig.
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Name der Wohngeldstelle / zuständige Behörde]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Die Rückforderung wird mit einer angeblich fehlerhaften Angabe in meinem ursprünglichen Antrag begründet. Nach sorgfältiger Prüfung bin ich der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangabe handelt. Vielmehr lag ein Missverständnis / ein Übertragungsfehler / eine unklare Formulierung im Antrag vor.
[Vorname Nachname]
[Telefonnummer optional]
[E-Mail-Adresse optional]
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In welchen Fällen kann ein Widerspruch helfen
Ein Widerspruch gegen die Rückforderung von Wohngeld ist dann sinnvoll, wenn:
- Sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht haben,
- die Rückforderung auf einem Missverständnis oder einem nachträglich erkannten Fehler basiert,
- Sie die Angaben nicht rechtzeitig korrigieren konnten oder nicht wussten, dass sie falsch sind,
- eine wirtschaftliche oder persönliche Härte vorliegt, falls Sie den Betrag zurückzahlen müssten.
Auch wenn sich die Umstände inzwischen geklärt haben oder Sie bereit sind, Unterlagen nachzureichen, kann ein Widerspruch helfen.
Formale Kriterien
Der Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der Wohngeldstelle eingehen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie den Bescheid erhalten haben – nicht das Ausstellungsdatum.
Der Widerspruch kann postalisch oder, falls von der Behörde erlaubt, auch per E-Mail eingereicht werden. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift
- das Aktenzeichen oder Geschäftszeichen des Bescheids
- das Datum des Bescheids
- eine sachliche Begründung Ihres Widerspruchs
- ggf. neue oder ergänzende Unterlagen
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Ein guter Widerspruch erklärt sachlich, warum Sie der Rückforderung widersprechen. Nennen Sie das Datum und Aktenzeichen des Bescheids und beschreiben Sie präzise, worin der Fehler liegt oder warum es zu Unklarheiten kam.
Heben Sie hervor, dass Sie keine vorsätzlichen Falschangaben gemacht haben, und legen Sie dar, wie es zu dem Fehler kam (z. B. Missverständnis beim Ausfüllen, unklare Fragen im Antrag, nachträglich geänderte Einkommensverhältnisse). Falls Sie neue Nachweise haben, fügen Sie diese bei.
Bitten Sie höflich um eine erneute Prüfung und, falls nötig, um Ratenzahlung oder Erlass im Härtefall. Vermeiden Sie emotionale oder vorwurfsvolle Formulierungen – sachliche Argumente zählen mehr.
Was Sie vermeiden sollten
Die häufigsten Fehler bei einem Widerspruch gegen Rückforderungen sind:
- Versäumte Frist: Wird die Monatsfrist nicht eingehalten, ist der Bescheid rechtskräftig.
- Keine klare Begründung: Pauschale Aussagen wie „Ich wusste das nicht“ reichen nicht – erklären Sie konkret, was passiert ist.
- Fehlende Unterlagen: Reichen Sie Nachweise ein, z. B. Kontoauszüge, Mietverträge oder Einkommensbescheinigungen.
- Emotionaler Ton: Bleiben Sie ruhig und sachlich – ein professioneller Ton macht mehr Eindruck.
- Keine Alternativen angeboten: Wenn die Rückforderung bestehen bleibt, bieten Sie z. B. Ratenzahlung an.
Was nach dem Widerspruch passiert
Nach Einreichen Ihres Widerspruchs prüft die Wohngeldstelle den Sachverhalt erneut. Innerhalb von 4 bis 8 Wochen erhalten Sie in der Regel eine Rückmeldung. Dabei kann die Behörde:
- die Rückforderung aufheben,
- den Betrag reduzieren,
- den Widerspruch ablehnen und die Rückforderung bestätigen.
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen oder Klage beim Verwaltungsgericht erheben – je nach Bundesland. In Härtefällen besteht auch die Möglichkeit, eine Stundung, Ratenzahlung oder einen Erlass zu beantragen.
Wichtig: Heben Sie alle Unterlagen auf und dokumentieren Sie den gesamten Vorgang sorgfältig.
FAQ
Muss ich die Rückforderung sofort bezahlen, auch wenn ich Widerspruch einlege?
In der Regel ja, denn der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Sie müssen die Forderung zunächst begleichen, es sei denn, Sie beantragen eine Aussetzung der Vollziehung. Diesen Antrag können Sie gleichzeitig mit dem Widerspruch stellen. Damit kann die Behörde entscheiden, ob die Rückzahlung bis zur Entscheidung über den Widerspruch gestoppt wird. Formulieren Sie den Antrag schriftlich und begründen Sie Ihre wirtschaftliche Lage.
Kann ich den Fehler im Antrag nachträglich korrigieren?
Ja, Sie können fehlerhafte oder unklare Angaben nachträglich berichtigen, insbesondere wenn der Fehler nicht vorsätzlich war. Im Rahmen des Widerspruchs sollten Sie genau erklären, was falsch angegeben wurde und warum. Reichen Sie die korrigierten Angaben mit den entsprechenden Nachweisen ein – zum Beispiel korrigierte Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder amtliche Bescheinigungen. Je transparenter Ihre Erklärung ist, desto höher sind die Chancen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise aufgehoben wird.
Was passiert, wenn ich die Rückforderung nicht zahlen kann?
Wenn Sie den geforderten Betrag nicht zahlen können, sollten Sie dies der Behörde umgehend mitteilen und eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Legen Sie Nachweise über Ihre finanzielle Situation bei (z. B. Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Mietkosten). In begründeten Härtefällen ist auch ein teilweiser oder vollständiger Erlass möglich. Warten Sie nicht ab, bis Mahnungen oder Vollstreckungen erfolgen. Ein offenes und rechtzeitiges Gespräch mit der Behörde erhöht Ihre Handlungsspielräume deutlich.
Unsere Vorlagen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.